Baubegleitung - Aufsicht nach § 20 SprengG
- Fachtechnische Überwachung von Erdarbeiten (Leitungs-, Kanal- & Straßenbau)
- Gestellung qualifizierter Aufsichtspersonen nach § 20 SprengG
- Beratung von Bauherrn, Planern und Bauleitung vor Ort
- Dokumentation und Freigabeprozesse für Baumaßnahmen